Jetzt ist der richtige Moment für Neuverhandlungen mit der EU
Schwarz (Länder und Organisationen); Rot (Handelsbeziehungen); EFTA (Europäische Freihandelsassoziation); EWR (Europäischer Wirtschaftsraum); EG (Europäische Gemeinschaft); FHA (Freihandelsabkommen); EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl); EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft). (Bild: Tobias Weidmann)
Ich wurde gefragt, wie die vier Podien an den Berufs- und Mittelschulen gelaufen sind. Zusammenfassend kann ich sagen, dass wenig Grundwissen über die Entstehung und die Bedeutung von multi- und bilateralen Beziehungen der Schweiz bei den Schülern vorhanden ist. Aus diesem Grund versuchte ich diese Verflechtungen grafisch darzustellen und mit einer kurzen Abhandlung über die vielfältigen Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz zu erläutern. Dieses Grundwissen ist wichtig, um eine sachliche Diskussion über die Bedeutung der Bilateralen führen zu können. Es ist schade, wenn die Abstimmung sich nur um JA oder NEIN zur SVP handelt.
Hier die ausführlichere Version des Zeitungsartikels „Der Zürich Bote, 18.09.2020“
Im Rahmen des Wiederaufbaues von Europa nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Organization for European Economic Co-operation (OEEC, später OECD) 1948 geründet mit dem Ziel, die Hilfsgelder der USA im Rahmen des Marshallplans zu verteilen und die wirtschaftlichen Aktivitäten zu liberalisieren. Bereits bei der Gründung der OEEC entstanden zwei Lager. Das innere Lager (Deutschland, Italien, Belgien, Niederlande und Luxemburg ), angeführt von Frankreich, wollte vermehrt nationale Kompetenzen auf die europäische Ebene delegieren und eine supranationale Organisation vorantreiben, um nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die politische Komponente einzubinden. Dieser Bewegung gegenüber wehrten sich, mit Erfolg, die britischen und skandinavischen Länder, die eine Schwächung der eigenen nationalen Souveränität ablehnten.
Zur Sicherung von Frieden und Stabilität wurden durch die inneren sechs Länder (DEU, ITA, BENELUX) diverse Europäische Gemeinschaften gegründet, was 1967 in der EG mündete. Diese wollte nicht nur eine geschlossene Wirtschaftszone, sondern strebte v.a. eine politische Integration an.
Als Gegengewicht zur Europäischen Gemeinschaft (EG) wurde die European Free Trade Association (EFTA) 1960 durch die äusseren sieben Länder (Vereintes Königreich, Dänemark, Portugal, Schweden, Österreich, Norwegen, Schweiz) gegründet, welche den Mitgliedstaaten im Gegensatz zur EG die volle politische Handlungsfreiheit gewährte. Diese Voraussetzung war vor allem für die neutrale Schweiz wichtig. Aufgrund des starken Wirtschaftswachstums in den EG-Staaten schloss sich unter anderem das kriselnde Grossbritannien der EG an. Nach der ersten EG-Erweiterung schlossen, dank dem Druck durch Grossbritannien, die EG mit den einzelnen EFTA-Staaten bilaterale Freihandelsabkommen (FHA) ab. Die grösste Freihandelszone der Welt war geboren. Auch das FHA zwischen der Schweiz und der EG von 1972 öffnete uns die EG-Märkte, ohne dass wir die wirtschaftspolitische Handlungsfreiheit verloren hätten.
Die EG gewann zunehmend an Macht und Einfluss gegenüber der EFTA und erreichte ihren Höhepunkt, als der Ostblock ab 1989 zusammenbrach. Die Neutralitätspolitik der Rest-EFTA Mitgliedstaaten verlor damit an Bedeutung und die EG konnte noch stärker als führende Kraft in Erscheinung treten. Die EG befürchtete, dass der bilaterale Dialog seit den 70er Jahren mit den einzelnen EFTA-Staaten die homogene Ausgestaltung der Aussenpolitik erschweren würde. Der bilaterale Dialog sollte deshalb durch einen multilateralen Dialog mittels dynamischem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelöst werden. Der EWR war keine echte Alternative zur EG-Mitgliedschaft, weil am politischen Entscheidungsprozess nicht teilgenommen werden konnte, aber die Strukturen und Gesetze dynamisch von der EG übernommen werden mussten. Dies führte dazu, dass die EWR Verhandlungen zu vorgezogenen EG-Beitrittsverhandlungen mutierten. Für die Länder wie Österreich (1989), Schweden (1991) und Finnland (1992) stellte der EWR somit nur eine Übergansübung zur EU-Mitgliedschaft dar. Die Schweiz tat sich gut daran, nicht diesem einseitigen institutionellen Abkommen EWR beizutreten. Also ersetzte die EU den multilateralen Ansatz des EWR durch bilaterale Verträge mit dem gleichen Ziel, die Grundfreiheiten der EU der Schweiz aufzustülpen und die Schweiz näher zur EU zu führen. Die Personenfreizügigkeit ist ein Relikt aus dieser Ära, als Bundesrat und Classe Politique den EU-Beitritt beabsichtigten.
Ziel der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik ist die stetige Verbesserung des Markzuganges. Das SECO schreibt unter der Rubrik Freihandelsabkommen dazu:
„Das beste Mittel, dieses Ziel zu erreichen, ist der multilaterale Ansatz im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO). Eine wachsende Anzahl Länder schliesst gleichzeitig bi- oder plurilaterale, regionale oder regionenübergreifende Freihandelsabkommen ab, um die multilaterale Liberalisierung des Handels zu ergänzen.“
Unsere Grundlage allen Handels bildet ein multilateraler Ansatz mittels WTO, welcher durch bilaterale FHA mit der Europäischen Gemeinschaft von 1972, Japan 2009, China 2014 und weit über 30 FHA auf Basis plurilateralen Verträgen durch die EFTA-Mitgliedschaft ergänzt wurden und werden.
Über 95% unseres heutigen Handels läuft über diese FHA, womit uns der Marktzugang im gegenseitigen Interesse gewährleistet wird. Der Beweis dafür liefert das SECO gleich selbst. Seit den 1990 Jahren schlossen die EFTA-Staaten parallel zur EU diverse FHA mit mittel- und osteuropäischen Staaten ab. Durch den EU Beitritt von Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien (2004) und Bulgarien, Rumänien (2007) und Kroatien (2013) schreibt das SECO:
„Acht dieser Freihandelsabkommen sind seit dem 01.05.2004, zwei weitere seit dem 01.01.2007 und eines seit dem 01.07.2013 nicht mehr in Kraft, da die entsprechenden Partnerstaaten auf diesen Zeitpunkt Mitglied der EU geworden sind. Die Freihandelsbeziehungen zwischen der Schweiz und den neuen EU-Mitgliedstaaten bestehen jedoch weiter, neu auf der Grundlage des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU von 1972.“
Die Schweiz unterhält heute ein weltweites Netzwerk an FHA – vom Europa-Mittelmeerraum bis hin zu Mexico, Kanada, Singapur usw. Der grosse Teil unserer FHA gehören zu den sogenannten FHA 2. Generation, welche zusätzlich zum klassischen Warenverkehr und Schutzrechte auch noch den Handel mit Dienstleistungen, Investitionen und öffentliche Beschaffung regeln. Mit der EU verfügen wir über ein FHA 1. Generation. Deshalb hat man dieses sukzessiv mit zusätzlichen bilateralen Verträgen punktuell ergänzt, nicht aber ersetzt. In den Bilateralen I sind keine wesentlichen Ergänzungen zu einem FHA 1. Generation. Im Gegenteil sind die meisten Verträge der Bilateralen I. zu Gunsten der EU angelegt, weil sie nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion in den 90er Jahren eine sehr starke Verhandlungsmacht gegenüber den EFTA-Staaten hatte.
Die Schweiz ist heute in einer besseren Ausgangslage als in den 90er Jahren und muss diese Verhandlungsmacht gegenüber der EU wahrnehmen. Mit Deutschland hatten wir 2019 ein Handelsdefizit von über 10 Mia, respektive mit der EU von über 20 Mia. Betrachten wir die Exportzahlen der wichtigsten Partner der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik, so zeigt sich, dass wir bedeutend mehr nach USA, China und Asien exportieren. Die Überschrift auf Seite 21 des Berichts „Schweizer Aussenhandel 2019“ bringt es auf den Punkt: „Europa verliert an Bedeutung“.
Jetzt ist der Zeitpunkt, entschieden aufzutreten und die Personenfreizügigkeit neu zu verhandeln.